Begleithund |
Gebrauchshund |
Fährtenhund |
Die Begleithundeprüfung ist DIE GRUNDPRÜFUNG.
Sie ist die Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem Unterordnungsteil auf dem Übungsplatz, in dem der Grundgehorsam des Hundes geprüft wird, sowie einer Prüfung des Verhaltens in der Öffentlichkeit. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer, der erstmals eine Begleithundeprüfung ablegen möchte, einen Sachkundenachweis erbracht haben. In diesem werden Fragen der Haltung, des Verhaltens von Hunden und Hundehaltern u.ä. geprüft. Dieser Nachweis ist zwingende Vorraussetzung für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung. Vor und während der gesamten Prüfung überzeugt sich der Richter von der Unbefangenheit des Hundes. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert. Unterordnungsteil Die Prüfung erfolgt nach einem festgelegtem Schema. Gefordert wird das Fußgehen auf gerader Strecke, das Fußgehen bei Wendungen, das Fußgehen beim Tempowechsel, das Durchgehen durch eine Menschengruppe und das selbstständige Absitzen beim Anhalten - alles jeweils mit und ohne Leine. Desweiteren beinhaltet die Prüfung folgende Elemente ohne Leine: das Absitzen aus der Bewegung und das Sitzenbleiben während sich der Hundeführer entfernt und anschließend wieder zu seinem Hund zurück kehrt, das Ablegen aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen des Hundes zum Hundeführer und eine längere Ablage des Hundes an einem vorgeschriebenem Platz, während dessen der Hundeführer in einer Entfernung von 30 Schritt vom Hund entfernt wartet und ein anderer Hundeführer mit seinem Hund arbeitet. Straßenverkehrsteil Vorraussetzung für die Teilnahme ist der bestandene Unterordnungsteil. Geprüft wird das sichere und freundliche Verhalten des Hundes gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Hunden. |
Der Gebrauchshundesport, auch Schutzhundesport genannt, setzt sich aus den drei Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst zusammen. Durch diesen Sport wird die Vielseitigkeit & Intelligenz des Hundes gefordert und gefördert und es werden an den Hundeführer & Hund sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Ausbildung eines Gebrauchshundes zwecks Absolvierung der Internationalen Gebrauchshundeprüfung (IPO) in den Stufen VO, 1, 2 und 3 erfordert vom Hundeführer sehr viel Sachverstand, Wissen über tierische Verhaltensweisen, Selbstdisziplin, Geduld, Liebe, Konsequenz und Verantwortungsbewusstsein. Die anerkannten Gebrauchshunderassen sind für diesen Sport besonders geeignet. Aber auch mit Mischlingen und Hunde anderer Rassen kann diese Sportart betrieben werden. Voraussetzungen sind Gesundheit, die nötige Physis, ein gutes Nervenkostüm sowie ein ausgeprägter Beutetrieb. Fährtenarbeit Bei der Fährtenarbeit im Schutzhundesport wird von einem Fährtenleger eine Spur, die Fährte, gelegt. Dabei legt der Fährtenleger auf der Fährte Gegenstände ab, die der Hund beim Absuchen anzuzeigen hat. Der Hundeführer folgt dem Hund während des Absuchens in einem Abstand von 10 m. Je nach Ausbildungsstand / Prüfungsstufe variieren die Länge der Fährte, die Anzahl der Richtungswechsel, die Anzahl der Gegenstände und das Alter der Fährte. Unterordnung Basis sind die Übungen des Unterordnungsteiles der Begleithundeprüfung, jetzt allerdings alles ohne Leine. Ergänzt werden die schon bekannten Übungen durch das Apportieren von (je nach Prüfungsstufe unterschiedlich schwerer) Bringhölzer auf ebener Erde und über Sprunghindernisse (Hürden) sowie auf Kommando das Entfernen des Hundes vom Hundefüher mit anschließender Ablage. In den beiden höheren Prüfungsstufen wird zusätzlich noch das Stehenbleiben aus der Bewegung gefordert. Schutzdienst Der Schutzdienst stellt den zentralen Teil des Gebrauchshundesportes dar, er ist die Königsdisziplin der Gebrauchshundearbeit. Der Hund hat hierbei den Schutzdiensthelfer zu finden, zu stellen, durch Zufassen seine Flucht zu verhindern, Angriffe des Schutzdiensthelfers abzuwehren, ihn zu bewachen und zu transportieren. Eine sehr hohe Priorität hat während des gesamten Schutzdienstes der Gehorsam, so darf der Hund nur auf Kommando beißen, muss auf Kommando mit dem Beißen aufhören, muss während des Transportes korrekt und ohne Leine bei Fuß gehen und darf nicht sinnlos kläffen. Ein Hund, der nicht in der Hand des Hundeführers steht und dessen Anweisungen keine Folge leistet, kann die Schutzhundeprüfung genauso wenig bestehen wie ein Hund der keine vernünftige Beißarbeit leistet. |
Fährtenarbeit ist eine anspruchsvolle Hundesportdisziplin, auch wenn dieser Sport leider oftmals unterschätzt wird. Fährtenhunde müssen eine gute Kondition besitzen. Während bei normalem Atmen die Geschwindigkeit des Luftstromes in den Nasenwegen 3-4 km/h beträgt, erhöht sie sich beim Schnüffeln um das 10-fache. Da beim Fährten eine gehemmte Atmung erfolgt, ist diese Arbeit für Hunde sehr belastend. Der Laktatgehalt des Blutes steigt wie bei einem rasanten Sprint, die Körpertemperatur erhöht sich bei einer längeren Fährte um 1-2 Grad Celsius. Auch der Herzschlag ist erhöht. Erst nach 1 - 1/2 Stunden werden die Normalwerte wieder erreicht. Das Ausarbeiten von Fährten kommt dem Naturell des Hundes am nächsten. Es wird "nur" der Beutetrieb auf Wild unterdrückt und auf die menschliche Witterung umfunktioniert. Das Ziel der Fährtenarbeit besteht nicht darin, dem Hund das Verfolgen der Spur (Fährte) beizubringen, dies kann er bereits, sondern ihn zu motivieren, auf der Spur des Fährtenlegers zu bleiben. Der Hund soll diese Spur sicher verfolgen und ausarbeiten, ohne sich von Verleitungsfährten oder irgend was anderem ablenken zu lassen. Fährtenprüfung Sie sind die "Einstiegsprüfungen" im Fährtenhundesport. Diese gibt es in den Stufen 1-3. Die Fährtenprüfungen entsprechen dem Anforderungsprofil der Fährten aus dem Gebrauchshundesport. Fährtenhundprüfung Die Fährtenhundprüfung ist die Krönung der Fährtenhundarbeit im Hundesport. Diese Prüfung gibt es in den Stufen 1, 2 und IPO. Sie unterscheiden sich von der Fährtenprüfung dahingehend, als das die Fährte bedeutend länger ist, mindestens 3 Stunden alt ist, Geländewechsel und Wegüberquerungen vorkommen, die Richtungswechsel anspruchsvoller sind und die durch den Fährtenleger gelegte Spur von einer weiteren Person mehrfach durchquert wird. |